Städtischer Familienpass
Der städtische Familienpass soll einkommensschwächeren Familien die Möglichkeit erleichtern, die öffentlichen Einrichtungen in der Stadt günstiger zu nutzen. Der berechtigte Personenkreis hat jetzt nur noch an einer Stelle bei der Stadtverwaltung die Bedürftigkeit nachzuweisen, um einen Familienpass zu erhalten.
Zum Beispiel ist künftig beim Besuch des Kindergartens oder der Musikschule nur noch der Familienpass vorzulegen um die entsprechende Gebührenermäßigung zu erhalten.
Wer zählt zum berechtigten Personenkreis?
1. Familien und Einzelpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Besigheim haben und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bekommen oder bekommen würden und mit mindestens 1 kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
2. Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, die ihren Hauptwohnsitz in Besigheim haben und mit mindestens 1 kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern die Leistungen nicht von anderen Trägern übernommen werden (z.B. Landratsamt bei Kindergartengebühren).
3. In Härtefällen ist das Haupt- und Ordnungsamt berechtigt, einen Familienpass auszustellen
Welche Leistungen beinhaltet der städt. Familienpass?
Ermäßigte Eintrittspreise bei allen kulturellen Veranstaltungen, die von der Stadt aus veranstaltet werden.
Bei den Familienkarten und Familientageskarten für das Mineral-Parkfreibad.
Bei den Gebühren und Elternbeiträge
für die städt. Musikschule,
für die Kernzeitbetreuung
und beim Besuch des Kindergartens oder einer Kinderbetreuungseinrichtung.
Wo ist der Familienpass erhältlich?
Auf Antrag beim Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Besigheim, Frau Adler, Zimmer 105, an der Bürgerinformation und in der Verwaltungsstelle Ottmarsheim.