Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente

Alle, die mit der Schule fertig sind und noch keinen Ausbildungsplatz haben, sollten der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter melden, dass sie eine Lehrstelle suchen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsverlauf vermieden und es entstehen keine Nachteile bei der späteren Rente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.

Auch ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen kann die Zeit der Ausbildungsplatz-suche als so genannte Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Angerechnet wird diese Zeit aber nur, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich als Ausbildungssuchende melden und die Zeit mindestens einen Kalendermonat andauert.

Weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen.

Besigheim, 20.06.2022
I/Js-490.043

So erreichen Sie uns

Ansprechpartner

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:30 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr

Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

Stadtplan Besigheim

Wo wollen Sie hin?
Suchen Sie ihr Ziel in unserem interaktiven Stadtplan....