Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Husarenhof“
beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB
- Offenlage Bebauungsplanentwurf -
Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Husarenhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst folgende Satzungen:
a) Satzung über planungsrechtliche Festsetzungen (§ 10 BauGB)
b) Satzung über örtliche Bauvorschriften (§ 74 LBO)
Der Geltungsbereich des Plangebiets umfasst folgende Grundstücke Flst.-Nrn. bzw. Teile der Grundstücke Flst.-Nrn. der Gemarkung Besigheim:
2878, 2878/1, 2878/2, 2878/3 ,2923, 2923/1, 2923/2, 2923/3, 2923/4, 2923/5, 2929, 2932, 2940, 2946, 2950, 2995, 2996/1, 3000/1, 3003, 3008, 3009, 3011, 3012, 3013, 3014, 3014/1, 3014/2, 3015, 3015/1, 3016, 3017, 3017/1, 3019, 3020, 3022, 3023, 3029, 3030/1, 3044/1.
Er ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf mit Textteil und Begründung vom 20.11.2023.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Der ursprünglich aus einzelnen Hofanlagen bestehende Weiler Husarenhof hat sich zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil entwickelt. In einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung wurde diesbezüglich formuliert: „Ein Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist eine aufeinander folgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken nach der Verkehrsanschauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.“ Eine Ordnung und Steuerung der künftigen Bebauung im Husarenhof ist nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplans möglich. Dabei soll der traditionelle dörfliche Charakter erhalten und gestärkt werden und eine bauliche Arrondierung der einzelnen Anwesen ermöglicht werden, sofern die bestehenden Grundstücke und deren Zuschnitte dies erlauben. Eine flächige Siedlungserweiterung bzw. eine strukturelle Nutzungsänderung wird mit der Bebauungsplanung nicht angestrebt. Ziel und Zweck des Bebauungsplans sind insbesondere die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Klarstellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit baulicher Nutzungen, die verbindliche Steuerung einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung und die Vermeidung von Nutzungskonflikten. Insofern sollen Möglichkeiten eröffnet werden, bereits augenscheinlich vorhandene Baulücken zu schließen und Anbauten bzw. Ersatzneubauten verbindlich zu steuern und zu regeln.
Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans „Husarenhof“ samt Textteil und Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 22.12.2022
- Bericht zur Schutzgutbetrachtung und Grünordnung vom 16.11.2023
- Schalltechnische Untersuchung vom 31.10.2023
werden vom
12.02.2024 bis 15.03.2024- je einschließlich -
im Internet unter https://www.besigheim.de/start/buerger-service/bebauungsplanverfahren.html (Rubrik: Aktuelle Bebauungsplanverfahren) veröffentlicht.
im Internet unter https://www.besigheim.de/start/buerger-service/bebauungsplanverfahren.html (Rubrik: Aktuelle Bebauungsplanverfahren) veröffentlicht.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden vom 12.02.2024 bis 15.03.2024 - je einschließlich - alle o. g. Unterlagen im Rathaus Besigheim, Marktplatz 12, 74354 Besigheim, zweiter Stock, westlicher Vorraum (Enzseite) durch eine öffentliche Auslegung während der Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt. Hier werden auch Auskünfte erteilt.
Öffnungszeiten der Planauslage im Rathaus Besigheim:
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr.
Abgabe von Stellungnahmen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahme durch jedermann (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an stadtentwicklung@besigheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere kann dies schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage erfolgen (Rathaus Besigheim, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauverwaltung, Zimmer 208, Marktplatz 12, 74354 Besigheim).
Bei elektronisch oder schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollen die volle Anschrift und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks angegeben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung. Dabei werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nur in anonymisierten Form zur Verfügung gestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Besigheim, den 31.01.2024
Heike Eckert-Maier
Erste Beigeordnete