Fördermittel für Kleinprojekte zum Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft sind freigegeben
Verzögerte Mittelbewilligung zieht eine knappe Antragsfrist nach sich
Kreis Ludwigsburg – Die Freude ist groß beim Verein Regionalentwicklung Neckarschleifen, da die Zusage zur Bereitstellung von Fördermitteln mit mehreren Monaten Verzögerung vom Land erfolgte. Anträge für Kleinprojekte müssen bis 17.05.2024 bei der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein.
Zur Förderung von Kleinprojekten, die dem Erhalt des Steillagenweinbaus und der Weinkulturlandschaft dienen, haben elf Kommunen und der Landkreis Ludwigsburg 2020 den Verein „Regionalentwicklung Neckarschleifen“ gegründet. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, das Förderprogramm Regionalbudget zu nutzen. Das Regionalbudget für Kleinprojekte ist ein auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. In diesem Jahr wird das Programm zu einer Landesförderung.
Diese Projekte werden gefördert
Der Verein fördert investive Projekte zum Erhalt der Weinsteillagen entsprechend der Ziele des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts „ILEK- Neckarschleifen“ aus den Themenfeldern
- Steillagenweinbau als kulturelles Erbe und Imageträger der Region: Steillagenweine profilieren
- die Wein-Kultur-Landschaft Neckarschleifen als Erlebnisraum und Tourismusdestination ausbauen
- Weinbergterrassen mit neuer Zukunft – innovative Nutzungen und Perspektiven für brachfallende Steillagen
- das Kulturerbe als Gemeinschaftsaufgabe – Bewusstsein schaffen und Partner finden.
Für eine Förderung bewerben können sich juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände) und natürliche Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte).
Weitere Vorgaben für die Projekteinreichung
Die Investition muss innerhalb der Gemarkung der Mitgliedskommunen umgesetzt werden. Diese sind Benningen am Neckar, Besigheim, Bönnigheim, Freiberg am Neckar, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Lauffen am Neckar, Mundelsheim und Walheim.
Die Projekte mit einer Netto-Investitionssumme zwischen 2.500 € und 20.000 € müssen im Jahr 2024 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.
Alle Projekte müssen im Jahr 2024 umgesetzt werden.
Einsendeschluss für Anträge ist der 17.05.2024. Der Antrag muss die Projektbeschreibung, die Genehmigungen anderer Behörden, Angebote sowie eine detaillierte Kostenschätzung enthalten. Aufgrund der verzögerten Auszahlung der Fördermittel wird es keinen Kurzantrag wie in den vergangenen Jahren geben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle telefonisch unter 07141/144-43365 oder per E-Mail an regionalentwicklung-neckarschleifen@landkreis-ludwigsburg.de
Über den Verein:
Der Verein nutzt das Förderprogramm Regionalbudget, ein bisher auf Bundesebene ausgewiesener zusätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Im Jahr 2024 wechselt die Förderung zu einer Landesförderung.
Kontakt:
Sabine Voith
Leiterin Geschäftsstelle Verein Regionalentwicklung Neckarschleifen
Fachbereich 21 – Kreisentwicklung, Klimaschutz, Mobilität und Tourismus
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstr. 40
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141/144 – 43365
E-Mail: Regionalentwicklung-Neckarschleifen@Landkreis-Ludwigsburg.de
Internet: www.landkreis-ludwigsburg.de/regionalentwicklung-neckarschleifen
- Steillagenweinbau als kulturelles Erbe und Imageträger der Region: Steillagenweine profilieren
- Die Wein-Kultur-Landschaft Neckarschleifen als Erlebnisraum und Tourismusdestination ausbauen
- Weinbergterrassen mit neuer Zukunft – innovative Nutzungen und Perspektiven für brachfallende Steillagen
- Das Kulturerbe als Gemeinschaftsaufgabe – Bewusstsein schaffen und Partner finden
Gefördert werden Kleinprojekte in den ILE-Kommunen, die die Region Neckarschleifen voranbringen. Hierzu gibt es die Handlungsfelder des ILEK Neckarschleifen (Integriertes ländliches Entwicklungskonzept), das in den Jahren 2015-2017 entwickelt wurde. Diese dienen als Grundlage der Projektförderbarkeit. Das Förderprojekt muss deshalb mindestens eines dieser Handlungsfelder unterstützen: