Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Ottmarsheim

Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Ottmarsheim lädt die Jagdgenossen/-innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ottmarsheim zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung am Donnerstag, den 06.06.2024 um 18.00 Uhr in den Großen Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 12 in Besigheim ein. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Einlass und Registrierung ist ab 17.00 Uhr. Eine persönliche Einladung der Mitglieder erfolgt nicht.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen/-innen) sind alle Eigentümer/-innen von Grundstücksflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Ottmarsheim gehören. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Ottmarsheim bildet sich aus den bejagbaren Grundstücken auf der Gemarkung Ottmarsheim. Eigenjagdbezirke und durch Eigenjagdbezirke vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk abgetrennte Flächen gehören nicht zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk.

Es haben nur Jagdgenossen/-innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und deren Bevollmächtigte Zutritt. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (zum Beispiel Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern zur Stimmabgabe schriftlich zu bevollmächtigten, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können; dies gilt auch für Eheleute.
Jagdgenossen/-innen können ihr Stimmrecht auch durch mit schriftlicher Vollmacht versehene Vertreter/-innen ausüben.

Das Jagdkataster und der Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft Ottmarsheim, können nach vorheriger Terminabsprache (Tel. 07143/8078-272) im Rathaus in Besigheim, Marktplatz 12, Zimmer 202 eingesehen werden.

Der Entwurf der Satzung und eine Vertretungsvollmacht kann auch im Anschluss an diese Bekanntmachung eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Stimmabgabe in der Jagdgenossenschaftsversammlung erfolgt nicht geheim.

Die Zugangsberechtigung wird beim Einlass geprüft, bitte halten Sie einen Ausweis bereit. Da die Überprüfung und Registrierung der Jagdgenossen/-innen zeitaufwendig ist, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen/-innen ist ab 17.00 Uhr.

Bitte reichen Sie Anträge zur Tagesordnung bis 03.06.2024 bei der Stadtverwaltung, Fachbereich II, Marktplatz 12, in Besigheim ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, Schriftführung, Anträge zur Tagesordnung, Zulassung von Gästen
  2. Feststellung der Fortführung des Jagdkatasters
  3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen/-innen und der von diesen gehaltenen Flächenanteilen am gemeinschaftlichen Jagdbezirk
  4. Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer
  5. Beschluss über die Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Vorstandswahlen oder Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat)
  6. Bestellung Kassenprüfer/in
  7. Beschluss über die Verwendung des Reinertrages
  8. Beschluss einer neuen Satzung. Der Satzungsentwurf kann vorab bei der Stadtverwaltung Besigheim eingesehen werden.
  9. Aufnahme der städtischen Flächen in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk.
  10. Verschiedenes

Besigheim, den 17.05.2024
Für den Gemeinderat
 
Dr. Florian Bargmann
Bürgermeister

Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft Ottmarsheim zum Download ... (30,9 KiB)

Vertretungsvollmacht zum Download ... (7,4 KiB)

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08:30 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr

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Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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