Amtliche Bekanntmachung
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Altstadt während der Sommermonate
Während der Sommerzeit können die Bürgerinnen und Bürger von Besigheim sowie Touristen und Besucher die historische Innenstadt an den Wochenenden, samstags ab 15.00 Uhr bis montags um 7.00 Uhr, sowie an den Feiertagen ab 8 Uhr (01.04.2024, 01.05.2024, 09.05.2024, 20.05.2024, 30.05.2024 und 03.10.2024) wieder verkehrsberuhigt erleben, erstmals in diesem Jahr am Samstag, 30.03.2024 bis einschließlich Ostermontag, 01.04.2024 und letztmals am Wochenende 26./27.10.2024.
Die Verkehrsführung wird während dieser Zeit geändert. Die Kirchstraße ist ab dem Eiscafé Bataja und die Entengasse ab Abzweigung Bühl für den KFZ-Verkehr gesperrt.
Der Marktplatz wird jeweils über das Wochenende samstags nach dem Wochenmarkt bis montags, 7.00 Uhr, für den KFZ-Verkehr gesperrt.
Da sich in den Sommermonaten viele Besucher in Besigheim aufhalten, soll an diesen Tagen der Platz frei sein, um ihn so mit dem historischen Rathaus und den Nachbargebäuden besser zur Geltung zu bringen und um der Gastronomie eine Fläche zu ermöglichen.
Es wird empfohlen auf die Parkplätze am Rand der Altstadt (an der B 27 oder im Enzparkhaus) auszuweichen. Die Altstadt ist von diesen Parkplätzen fußläufig in etwa fünf Minuten zu erreichen.
Besigheim, 21.03.2024
Fachbereich I / Woll, Az. 656.264/658.40