Amtliche Bekanntmachungen

Nachrichten Stadt Besigheim
Meldung vom 20. April 2026

Öffentliche Bekanntmachung

Stadt Besigheim Marktplatz 12 74354 Besigheim   An Herrn Mariusz Kazimierz Toczek Letzte bekannte Adresse Elser-Ring 9 74354 Besigheim   Die derzeitige Anschrift der vorgenannten Person ist unbekannt. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LVwZG).   Der vorgenannten Person ist folgendes Dokument zuzustellen:
Meldung vom 04. April 2026

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wörthstraße 11 und 11/1

Der Gemeinderat der Stadt Besigheim hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wörthstraße 11 und 11/1 – Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.  
Meldung vom 01. April 2026

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Altstadt während der Sommerzeit

Während der Sommerzeit können die Bürgerinnen und Bürger von Besigheim sowie Touristen und Besucher die historische Innenstadt an den Wochenenden, samstags ab 13.00 Uhr bis montags um 7.00 Uhr, sowie an den Feiertagen ab 8 Uhr ( 01.05.2026, 14.05.2026, 25.05.2026, 04.06.2026 und 03.10.2026 ) wieder verkehrsberuhigter erleben, erstmals in diesem Jahr ab Karfreitag, 03.04.2025 ab 8 Uhr bis Dienstag, 07.04.2026 um 7 Uhr und letztmals am Wochenende 31.10./01.11.2026.
Meldung vom 31. März 2026

Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Auf Grund von § 16, § 17 und § 19 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (Strg), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) und § 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat der Stadt Besigheim am 24.03.2026 folgende II. Änderungssatzung zur der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 15.12.2020 beschlossen:
Nachrichten Stadt Besigheim
Meldung vom 14. März 2026

2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverban-des Besigheim - Änderungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim hat am 09.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Flächennutzungsplan 2020-2035 des Gemeindeverwaltungsverbandes Besigheim, gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Beschluss der Verbandsversammlung über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.  
Meldung vom 14. Februar 2026

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schwalbenhälde 5-9 – Neubau kath. Gemeindezentrum Heilig Kreuz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Aufgrund von §§ 10, 12 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie § 74 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg (LBO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Besigheim am 27.01.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schwalbenhälde 5-9 – Neubau kath. Gemeindezentrum Heilig Kreuz“ mit Textteil einschließlich örtlicher Bauvorschriften und des Vorhaben- und Erschließungsplanes als jeweils selbständige Satzung beschlossen. 
Nachrichten Stadt Besigheim
Meldung vom 09. Januar 2026

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Betrag festgesetzt.