Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat von Amts wegen in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft g.U. Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die Zuordnung von bisher lagenfreien Flurstücken im Speckgürtel des Rebenaufbauplans zur benachbarten Groß- und Einzellage vorgenommen (hier Pflanzenrechte aus Wiederbepflanzungen).

Die Ausfertigung der Flurkarte des bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstückes (Flst.-Nr. 2902, Gemarkung 960, Großlage Schalkstein und Einzellage Felsengarten) der Stadt Besigheim ist über folgenden Link abrufbar. (2,643 MiB)

Besigheim, 22.03.2024

FB I/782.10/302204/Qas

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Weiterführende Informationen

Anreise

Auto

über die Autobahn A81 Ausfahrt Mundelsheim (ca. 7km) oder entlang der Bundesstraße 27

Bahn

regelmäßiger Anschluss an den Regionalverkehr Heilbronn-Stuttgart, Bahnhof Besigheim ist zentrumsnah (ca. 5 Min.)

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