Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat von Amts wegen in Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft g.U. Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) die Zuordnung von bisher lagenfreien Flurstücken im Speckgürtel des Rebenaufbauplans zur benachbarten Groß- und Einzellage vorgenommen (hier Pflanzenrechte aus Wiederbepflanzungen).
Die Ausfertigung der Flurkarte des bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstückes (Flst.-Nr. 2902, Gemarkung 960, Großlage Schalkstein und Einzellage Felsengarten) der Stadt Besigheim ist über folgenden Link abrufbar. (2,643 MiB)
Besigheim, 22.03.2024
FB I/782.10/302204/Qas